Subsidiärhaftung in der Arbeitnehmerüberlassung
Subsidiärhaftung in der Arbeitnehmerüberlassung

Subsidiärhaftung in der Arbeitnehmerüberlassung:

Das müssen Sie beachten

Um angemessen auf die Gegebenheiten am Arbeitsmarkt oder besondere Situationen wie die aktuelle Krise zu reagieren, sollten Unternehmen auf flexible Personallösungen zurückgreifen.
Die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern bringt für Unternehmen zahlreiche Vorteile mit sich, birgt jedoch auch gewisse Risiken – wie beispielsweise die Subsidiärhaftung.
Als seriöser Personaldienstleister legen wir von Positiv Personalservice Wert auf Transparenz – deshalb klären wir Sie im Folgenden zu dieser wichtigen Thematik auf.

Gründe für die Subsidiärhaftung

Mit der Subsidiärhaftung sollen in erster Linie die Absicherung sowie der Schutz von Arbeitnehmern gewährleistet werden. Sie kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden – selbst dann nicht, wenn das Kundenunternehmen kein Verschulden trifft. In jedem Falle haftet das Unternehmen für die jeweiligen Beiträge, damit Zeitarbeiter Ihren Lebensunterhalt sicherstellen können und alle Sozialleistungen sowie Gehälter erhalten.

Arbeitnehmerüberlassung

Aber Achtung

Die Bescheinigungen befreien Sie nicht von der Subsidiärhaftung! Jedoch liefern Sie Ihnen wichtige Hinweise zur wirtschaftlichen Lage des Personaldienstleisters und helfen Ihnen, die richtige Wahl zu treffen.

Weitere Fragen zur Subsidiärhaftung? Wir stehen Ihnen zur Verfügung!

Kontaktieren Sie uns jetzt und teilen Sie uns mit, was Ihnen auf der Seele brennt. Als seriöser Personaldienstleister setzen wir alles daran, Ihnen ein Maximum an Transparenz und Vertrauen entgegenzubringen.

Wir freuen uns auf Sie.